Was passiert, wenn Sie einen cremigen Wildblütenhonig aus Lateinamerika mit Gewürzen verfeinern und ihm so eine Zimt-, Nelken-, Kardamom- und Muskatnote geben? Nun, dann bekommen Sie einen köstlichen Brotaufstrich, den Sie jedoch nicht mehr Honig nennen dürfen. Denn eine neue Honig-Verordnung besagt, dass Honig keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden darf. Ein Honig mit Gewürzen ist bzw. darf somit kein „Honig“ mehr sein. Aber keine Sorge, Sie brauchen nun nicht auf den „Wildblütenhonig mit Zimt“ aus unserem Sortiment zu verzichten, sondern müssen sich nur an ein neues Etikett und den neuen Eigennamen „Canela“ gewöhnen. Und gleichzeitig haben Sie nun sogar noch etwas aus dem Lebensmittelrecht gelernt. Das „Produkt“ besteht zu 100% aus Bio-Zutaten und ermöglicht auch Produzenten mit wenig Landbesitz Einnahmen aus der Imkerei. Außerdem finden Sie bei uns auch Honig, der diese Verkehrsbezeichnung zu Recht trägt - in verschiedenen Sorten und aus verschiedenen Ländern, sicher ist auch für Sie etwas dabei.